Zielsetzung, Grundkonzept und auch herausragendes Merkmal ist eine individuelle und passgenaue Erprobung im realen Arbeitsfeld, in Abhängigkeit zur persönlichen Eignungsvoraussetzungen der Versicherten für das jeweilige Berufsfeld und unter Berücksichtigung der jeweiligen Einschränkungen durch die seelische und/oder körperliche Erkrankung. Damit wird den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen (§10 Abs. 3SGB IX). Die Durchführung der Belastungserprobung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team aus Medizinern, Psychologen mit entsprechender Approbation, Sozialarbeitern, Ergotherapeuten, Sporttherapeuten, Krankenpflegern und Ernährungsbegleitern. Dadurch entsteht für die Versicherten eine struktur- und haltgebende Dynamik, welche eine vertrauensvolle, kontinuierliche und konsequente Begleitung und eine optimale Einschätzung ihrer Fähigkeiten im Arbeitsprozess gewährleistet.
Die Regelrehabilitationsdauer beträgt gewöhnlich 6 Wochen für die Arbeitserprobung, 13 Wochen für ein Arbeitstraining. Verkürzungen bzw. Verlängerungen sind individuell möglich. Die Bewilligung erfolgt jeweils direkt durch den Leistungsträger.